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AI-Regulierungs- RADAR

Welche Gesetze und Normen gelten für Ihr Unternehmen in Österreich beim Einsatz von KI - und bis wann müssen Sie handeln?

Es handelt sich um eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Die Einstufung stellt eine grobe Übersicht auf Basis Ihrer Angaben dar und ersetzt keine juristische Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Radar der Gesetze nach Rechtsgebiet. Je näher ein Punkt an der Mitte liegt, desto direkter betrifft das Gesetz Ihr Unternehmen.

Jeder Punkt ist ein Gesetz. Mit Ihren Angaben rückt, was Sie betrifft, in die Mitte.

17 Gesetze im Radar, ergänzt um 8 Normen

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Aktuelle Entwicklungen1 in Verhandlung: Digital Omnibus (Daten & Cyber) — KI-Kompetenz (VO 2026/1744) & BSI C5:2026 beschlossen
  • Digital Omnibus (Daten & Cyber): Das Daten-Modul des Digital Omnibus (Kommissionsvorschlag vom 19. November 2025) ist weiter in Verhandlung — dem Rat fehlt noch das Mandat. Nach zwei Vertagungen (7. und 11. Oktober 2026) soll der Coreper am 21. Oktober 2026 erneut entscheiden; die Verhandlungen mit dem Parlament sind für Q1/Q2 2027 erwartet, eine Einigung also realistisch erst 2027/28. Betroffen sind DSGVO, Data Act und NIS2 sowie ePrivacy/Cookies, P2B und CER; das Data Governance Act soll dabei weitgehend aufgehoben und in den Data Act überführt werden. Fristen und Pflichten dieser Regelwerke können sich dadurch noch verschieben.
  • EU AI Act, Art. 4 (KI-Kompetenz): Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (VO (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026) schwächt die Pflicht von „sicherstellen" auf „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen" ab. Die KI-Kompetenz der Belegschaft bleibt Pflicht — ein bestimmtes Niveau muss aber nicht garantiert werden.
  • BSI C5: Die überarbeitete Fassung C5:2026 (Version 1.0.0) liegt seit dem 7. April 2026 final vor (168 Kriterien in 17 Themenfeldern). Das BSI empfiehlt ihre Anwendung für Testierungen ab dem 1. Juni 2027 (Typ 1: Testzeitpunkt; Typ 2: Prüfzeitraum); bis dahin gilt C5:2020, eine frühere Anwendung ist zulässig. Endet ein Bericht am oder nach dem 28. Februar 2027, sind geplante Kontrolländerungen in der Systembeschreibung offenzulegen. Die Prüfung erfolgt als Attestierung nach ISAE 3000.